Krebsvorsorge
Die Krankenkassen übernehmen ab dem 20. Lebensjahr für jede Frau eine jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung. Diese gesetzliche Vorsorgeuntersuchung beruht auf dem Standard von 1971 und umfasst die:
Inspektion und Tasuntersuchung der Genitalorgane sowie den Zellabstrich vom Gebärmutterhals sowie gegebenenfalls die Kolposkopie (Betrachtung des Muttermundes in optischer Vergrößerung)
Zusätzlich erfolgen
- ab dem 30. Lebensjahr Abtasten der Brust
- ab dem 45. Lebensjahr die Tastuntersuchung des Enddarmes
- vom 50. – 54. Lebensjahr jährliche Aushändigung und Auswertung eines Testes auf nicht sichtbares Blut im Stuhl
- ab dem 55. Lebensjahr alle zwei Jahre Testung auf nicht sichtbares Blut im Stuhl oder Dickdarmspiegelung in 10-jährigem Abstand
Dysplasie
Ergibt die Krebsvorsorge-Untersuchung auffällige zytologische Befunde (auffälliger Abstrich), sind weitere Kontrolluntersuchungen (Kolposkopie, Virus-Diagnostik) sowie evtl. operative Maßnahmen zur Abklärung und Behandlung erforderlich.
Unsere Praxisklinik erfüllt seit Jahren alle geforderten Voraussetzungen für die operative Behandlung von Krebsvorstufen am Muttermund.